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Veröffentlicht am 26. März 2025

Lärmsanierung der militärischen Schiessplätze

Schiesslärm und was das VBS dagegen tut.

Ausgangslage

Militärische Schiessplätze befinden sich heutzutage oft in der Nähe von Wohngebieten. Diese Situation ist herausfordernd: Denn Soldatinnen und Soldaten müssen im Rahmen ihrer Ausbildung an der Waffe ausgebildet werden, damit die Armee ihren Verteidigungsauftrag erfüllen kann. Gleichzeitig gilt es, das Ruhebedürfnis der Anwohnerinnen und Anwohner zu respektieren.

Die Lärmschutz-Verordnung (LSV) verpflichtet das VBS, die Lärmemissionen auf den militärischen Schiessplätzen zu begrenzen. Dazu wurden seit 2015 alle Schiessplätze der Armee untersucht. Davon müssen 46 Schiessplätze saniert werden, weil an jenen Standorten die Lärmgrenzwerte teils überschritten sind.

Lärmsanierungsradar

Fortschritt der Lärmsanierungen bei den Standorten respektive Schiessplätzen, die von Grenzwertüberschreitungen betroffen sind.

Dauer und Ablauf

Massnahmen

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Fragen und Antworten

Grundlegendes

Sanierungsmassnahmen, Simulatoren, Schalldämpfer, Hallen

Lärmsanierungsfrist und Verzögerungen

Schiesslärmberechnung, Technisches

Bewilligungsverfahren, Einsprachen, Erleichterungen

Kosten

Militärische Ausbildung, Schiessbetrieb, Auswirkung auf zivile Projekte

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