Rüstungsprogramm
Erstellung des Rüstungsprogramms
Für die Erstellung der Botschaft des Bundesrats über die Beschaffung von Armeematerial, das Rüstungsprogramm (RP), ist der Departementsbereich Verteidigung verantwortlich. Die zur Erstellung der Botschaft nötigen Grundlagen werden durch den Armeestab (A Stab) und armasuisse erarbeitet.
Politischer Entscheid
Das jährliche Rüstungsprogramm wird durch den Bundesrat verabschiedet und anschliessend dem Parlament zur Genehmigung unterbreitet. Die Vorberatungen führen die Sicherheitspolitischen Kommissionen von National- und Ständerat durch. Sie stellen Anträge zuhanden der jeweiligen Kammer. In den Kommissionen können die Parlamentarier auch externe Experten anhören.
Vorstellung des Rüstungsprogramms
Für die Sicherheitspolitischen Kommissionen sowie für Medienschaffende werden die für eine Beschaffung vorgesehenen Systeme an einer Veranstaltung, der Materialausstellung, präsentiert.
Während der parlamentarischen Beratung führt armasuisse die Beschaffungsvorbereitungen weiter und bereitet die Einführung der Systeme bei den Nutzern vor.
Bewilligung der Beschaffungen
Erst wenn das Rüstungsprogramm von beiden Räten verabschiedet wurde, sind die Beschaffungen bewilligt. Der Bundesrat gibt im Rahmen der bewilligten Kredite die Projekte zur Beschaffung frei.
Dokumente
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Details über den Rüstungsablauf
PDF, 2 Seiten, 556 KB, Deutsch
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