Offset
Basierend auf den Grundsätzen des Bundesrates für die Rüstungspolitik des VBS und der Rüstungsstrategie des VBS regelt armasuisse in der Offset-Policy die Durchführung und Kontrolle von Offsetgeschäften bei Rüstungsbeschaffungen im Ausland. Um trotz Beschaffungen im Ausland den Erhalt und Aufbau von sicherheitsrelevanten Schwerpunkttechnologien und industriellen Kernfähigkeiten und Kapazitäten in der Schweiz zu unterstützen, verpflichtet armasuisse ausländische Rüstungslieferanten ab einem Beschaffungsvolumen von 20 Millionen Schweizer Franken zu einer industriellen Zusammenarbeit mit der sicherheitsrelevanten Technologie- und Industriebasis (STIB). In der Regel sind 100 Prozent des Kaufpreises zu kompensieren. Es wird unterschieden zwischen direkten Offsetgeschäften, die in das beschaffte Rüstungsmaterial fliessen, und indirekten Offsetgeschäften, bei denen kein unmittelbarer Zusammenhang mit dem beschafften Rüstungsmaterial besteht.
Dokumente
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Offset-Policy armasuisse vom 1. November 2022
PDF, 24 Seiten, 1 MB, Deutsch -
Offset-Policy armasuisse (alt) vom 1. Juli 2021
PDF, 23 Seiten, 1 MB, Deutsch -
Infografik Offset
PDF, 1 Seiten, 1 MB, Deutsch -
Wirkungsanalyse zum Instrument «Offset» - Studie im Auftrag von armasuisse
PDF, 64 Seiten, 760 KB, Deutsch
Welche Offsetverpflichtungen bestehen aktuell?
armasuisse veröffentlicht halbjährlich die wichtigsten Kennzahlen zu laufenden Offsetverpflichtungen in einem Offsetregister. Darin werden unter anderem die offsetverpflichteten ausländischen Lieferanten, die offene Offsetverpflichtung, die beteiligten Schweizer Unternehmen und die regionale Verteilung aufgeführt.
Offset-Register
Hier finden Sie alle Informationen zu laufenden Offset-Verpflichtungen, inklusive Erfüllungsstände und Kontaktangaben
Wie kommen Schweizer Unternehmen zu einem Offsetgeschäft?
Unternehmen und Forschungseinrichtungen, die in der Schweiz über Kompetenzen, Fähigkeiten und Kapazitäten im sicherheits- und wehrtechnischen Bereich verfügen, sind für Offsetgeschäfte zugelassen. Die zulässigen Wirtschaftszweige sind in Anhang 1 der Offset-Policy aufgelistet. Relevant ist nicht der Firmenhauptsitz, sondern die Wertschöpfung in der Schweiz. Der offsetverpflichtete ausländische Lieferant wählt seine Schweizer Partner anhand ihrer Wettbewerbsfähigkeit und Kompetenzen grundsätzlich selbst. Interessierte Unternehmen und Forschungseinrichtungen können direkt mit den ausländischen Lieferanten in Kontakt treten, um ihre Güter und Dienstleistungen vorzustellen. Es braucht keine Registrierung, Bewilligung oder Verbandszugehörigkeit. Die Kontaktangaben der ausländischen Lieferanten sind im Offsetregister ersichtlich. Bei Fragen steht das Offset-Büro Bern zur Verfügung. Ausserdem organisieren armasuisse, Schweizer Industrieverbände und ausländische Lieferanten regelmässig Informations- und Netzwerkveranstaltungen zum Thema Offset. Als Zulieferer von Schweizer Systemlieferanten und Technologiepartner können KMU auch indirekt von Offsetgeschäften profitieren.
Dokumente
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Pocketcard Offset Air2030
PDF, 2 Seiten, 376 KB, Deutsch
Wie werden Offsetgeschäfte kontrolliert?
Die ausländischen Lieferanten berichten armasuisse halbjährlich über ihre neu durchgeführten Offsetgeschäfte in der Schweiz. Die Schweizer Partner bestätigen die Auftragserteilung und Richtigkeit der Angaben. Anhand der eingereichten Unterlagen kontrollieren armasuisse (direkte Offsetgeschäfte) und das Offset-Büro Bern (indirekte Offsetgeschäfte) die Anrechenbarkeit und korrekte Abwicklung. Dabei prüfen sie die Einhaltung der vertraglichen Bestimmungen und führen Vor-Ort-Kontrollen bei den Schweizer Unternehmen durch. armasuisse bestätigt den anerkannten Offsetwert und begründet ihren Entscheid gegenüber den ausländischen Lieferanten.
Dokumente
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Offset Project Proposal for Pre-Approval (in Englisch)
DOCX, 3 Seiten, 95 KB, Englisch
Was sind die relevanten Entscheidungskriterien?
Die wesentlichen Entscheidungskriterien, die zur Genehmigung bzw. Ablehnung eines Offsetgeschäfts führen, sind:
- Offsetverpflichtung: Hat der Antragsteller des Offsetgeschäfts eine Offsetverpflichtung in der Schweiz bzw. ist er ein teilnahmeberechtigter Partner?
- Sicherheitsrelevanz: Gehört der Schweizer Begünstigte zu einem als sicherheitsrelevant definierten Wirtschaftszweig?
- Meldung: Wird das Offsetgeschäft innerhalb von 12 Monaten nach Auftragsdatum gemeldet und entspricht die Meldung den formalen Anforderungen?
- Geschäftstyp: Handelt es sich um eine als Offsetgeschäft zugelassene Geschäftsaktivität?
- Zusätzlichkeit: Handelt es sich um ein durch die Offsetverpflichtung motiviertes Geschäft (nicht «courant normal»)?
- Auftragsschwellenwert: Übersteigt das Offsetgeschäft den Schwellenwert von CHF 10'000?
- Schweizerische Wertschöpfung: Übersteigt das Offsetgeschäft einen schweizerischen Wertschöpfungsanteil von 20 Prozent?
Der Wert des Offsetgeschäfts entspricht dem Auftragswert bzw. dem daraus resultierenden Umsatz des Schweizer Begünstigten. Bei einem schweizerischen Wertschöpfungsanteil zwischen 20 und 61 Prozent wird nur der tatsächliche Anteil angerechnet. Bei einem schweizerischen Wertschöpfungsanteil über 61 Prozent wird der gesamte Auftragswert angerechnet (Swissness-Regel).
Der Wert des Offsetgeschäfts kann von armasuisse mit einem Faktor von 1 bis 3 multipliziert werden, um dem rüstungspolitischen Wert besser widerzuspiegeln. Die wesentlichen Einschätzungen, die zur Anwendung eines Multiplikators führen, sind:
- Autonomie: Stärkt das Offsetgeschäft die Autonomie der Schweiz in Bezug auf Entwicklung, Produktion, Integration, Life-Cycle-Management oder MRO des beschafften Rüstungsmaterials bzw. die Einsatzbereitschaft der Schweizer Armee?
- Technologie: Fördert das Offsetgeschäft die sicherheitsrelevanten Technologien in der Schweiz (s. Anhang 2 der Offset-Policy)?
Was macht das Offset-Büro Bern?
Um eine möglichst effiziente und zielgerichtete Umsetzung der Offset-Policy zu gewährleisten, pflegt armasuisse einen engen Austausch mit der STIB. Die Zusammenarbeit ist in einer Vereinbarung zwischen armasuisse und dem Verein ASIPRO (Association for Swiss Industry Participation in Security and Defence Procurement Programs) geregelt. ASIPRO besteht aus den Branchenverbänden Swissmem/SWISS ASD, GRPM, digitalswitzerland und Swissmechanic. Der Verein betreibt das Offset-Büro Bern. Das Offset-Büro Bern ist Anlaufstelle für Schweizer Unternehmen bei Offsetfragen und unterstützt armasuisse bei der Kontrolle von indirekten Offsetgeschäften. Das Offset-Büro Bern wird über eine Gebühr von 0,1 Prozent («Offset-Promille») finanziert, welche Schweizer Begünstigte auf indirekten Offsetgeschäften bezahlen müssen.
Dokumente
Weiterführende Informationen
armasuisse
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- +41 58 484 05 27
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