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Rüstungspolitik des Bundesrates

In den Grundsätzen des Bundesrates für die Rüstungspolitik des VBS vom 24. Oktober 2018 formuliert der Bundesrat Prinzipien, nach denen er die Armee und weitere Institutionen staatlicher Sicherheit des Bundes rechtzeitig, nach wirtschaftlichen Prinzipien und auf transparente Weise mit der nötigen Ausrüstung und Bewaffnung und den erforderlichen Dienstleistungen versehen will. Der Bundesrat legt in der Rüstungspolitik die Grundzüge der Zusammenarbeit des VBS mit dem privaten Sektor dar und beschreibt, wie der Zugang zu kritischem Wissen ermöglicht sowie dessen Verfügbarkeit auch in Zeiten sicherheitspolitischer Spannungen oder gar bewaffneter Konflikte gewährleistet werden soll. Ferner wird ausgeführt, nach welchen Grundsätzen mit anderen Staaten und internationalen Organisationen kooperiert wird. Umgesetzt wird die Rüstungspolitik mittels nachgelagerten Strategien.

Rüstungsstrategie 

Basierend auf den Grundsätzen des Bundesrates für die Rüstungspolitik des VBS vom 24. Oktober 2018 hat armasuisse eine Rüstungsstrategie erarbeitet. Im Zentrum stehen die Sicherung moderner, einsatzbereiter Systeme und damit zusammenhängender Kompetenzen sowie die Stärkung einer innovativen und leistungsfähigen Technologie- und Industriebasis.
Am 17. Dezember 2019 hat die Chefin VBS die Rüstungsstrategie genehmigt und per 1. Januar 2020 in Kraft gesetzt.
Mit der Umsetzung wurde armasuisse beauftragt. Im Verlauf des Jahres 2020 werden die dazu notwendigen Ausführungsbestimmungen überprüft und wo nötig aktualisiert.

 

Dokumente


Rüstungspolitik Sarah Schüpbach
Leiterin Fachbereich Aussenbeziehungen
Tel.
+41 484 05 64