Allgemeine Informationen zur Beschaffung
Die Beschaffungen der armasuisse erfolgen entsprechend den Vorschriften des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) und der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (VöB).
Vergabeverfahren
Das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen sieht vier Vergabeverfahren vor
Offenes Verfahren
Öffentliche Ausschreibung des geplanten Auftrags im Informationssystem über das öffentliche Beschaffungswesen in der Schweiz (simap). Alle Anbieter und Anbieterinnen können ein Angebot einreichen.
Selektives Verfahren
Öffentliche Ausschreibung des geplanten Auftrags im Informationssystem über das öffentliche Beschaffungswesen in der Schweiz (simap). Alle Anbieter und Anbieterinnen können einen Antrag auf Teilnahme einreichen. Die Auftraggeberin bestimmt aufgrund der Eignung die Anbieter und Anbieterinnen, die ein Angebot einreichen dürfen.
Einladungsverfahren
Mindestens drei Anbieter oder Anbieterinnen werden direkt und ohne Ausschreibung zur schriftlichen Abgabe eines Angebots eingeladen.
Freihändiges Verfahren
Die Auftraggeberin vergibt einen Auftrag direkt und ohne Ausschreibung einem Anbieter oder einer Anbieterin.

Infografik
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Öffentliches Beschaffungswesen
PDF, 1 Seiten, 761 KB, Deutsch