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Allgemeine Informationen zur Beschaffung

 

Die Beschaffungen der armasuisse erfolgen entsprechend den Vorschriften des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) und der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (VöB).

Vergabeverfahren

Das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen sieht vier Vergabeverfahren vor

Offenes Verfahren

Öffentliche Ausschreibung des geplanten Auftrags im Informationssystem über das öffentliche Beschaffungswesen in der Schweiz (simap). Alle Anbieter und Anbieterinnen können ein Angebot einreichen.

Selektives Verfahren

Öffentliche Ausschreibung des geplanten Auftrags im Informationssystem über das öffentliche Beschaffungswesen in der Schweiz (simap). Alle Anbieter und Anbieterinnen können einen Antrag auf Teilnahme einreichen. Die Auftraggeberin bestimmt aufgrund der Eignung die Anbieter und Anbieterinnen, die ein Angebot einreichen dürfen.

Einladungsverfahren

Mindestens drei Anbieter oder Anbieterinnen werden direkt und ohne Ausschreibung zur schriftlichen Abgabe eines Angebots eingeladen.

Freihändiges Verfahren

Die Auftraggeberin vergibt einen Auftrag direkt und ohne Ausschreibung einem Anbieter oder einer Anbieterin.

 Öffentliches Beschaffungswesen

Infografik