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Veröffentlicht am 17. August 2023

Strafrechtlich relevantes oder regelwidriges Verhalten («Whistleblowing»)

Strafrechtlich relevante (z. B. Bestechung oder Betrug) oder regelwidrige Verhaltensweisen (z. B. Verstoss gegen die Regeln der guten Verwaltungsführung) werden weder bei Mitarbeitenden noch bei Drittpersonen, mit denen wir in Beziehung stehen, geduldet.