Vermietung von Immobilien
Private Nutzung von militärischen Immobilien
Für jede zivile Nutzung der militärischen Immobilien ist Zonenkonformität und die zivile Baubewilligung Voraussetzung. Das Gros der militärischen Immobilien befindet sich jedoch nicht in einer Wohn-, Gewerbe- oder Industriezone, da die militärischen Bauten seinerzeit aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen ohne ziviles Baubewilligungsverfahren erstellt wurden. Zudem entspricht ein Grossteil der Bauten nicht den zivilen Bauvorschriften bezüglich Sicherheit und Brandschutz.
Eine Vermietung bzw. private Nutzung von militärischen Immobilien ist aufgrund der fehlenden Zonenkonformität deshalb meist nicht möglich. Ausnahmen stellen in Einzelfällen unter anderem die untenerwähnten Kurzvermietungen sowie Vermietungen für Grossanlässe dar.
Kurzvermietungen
Kurzvermietungen sind auf max. 1 Monat begrenzt. Mehr Informationen zur Kurzmiete von Truppenlagern, Speisesälen, Küchen, Theorieräumen, Mehrzweckhallen usw. finden Sie auf der Internet-Seite der Logistikbasis der Armee (LBA).
Grossanlässe
Militärische Immobilien können für Grossanlässe zu marktüblichen Preisen gemietet werden. Als Grossanlässe gelten Anlässe mit mehr als 500 Teilnehmenden, wie Openairs, Konzerte, Zirkus, Märkte, Air-Shows, usw. Ihr schriftliches Gesuch können Sie hier einreichen: Zum Online-Formular
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armasuisse Immobilien
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