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Verhaltenspflichten

Mitarbeitende

  • armasuisse Mitarbeitende verhalten sich in ihrer beruflichen Tätigkeit verantwortungsbewusst, integer und loyal. Auch im Privatleben wird darauf geachtet, den guten Ruf, das Ansehen und die Glaubwürdigkeit der Bundesverwaltung nicht zu beeinträchtigen.
  • Aufgaben werden erfüllt, ohne die berufliche Position zum eigenen Vorteil oder zum Vorteil Dritter zu missbrauchen. In der beruflichen Tätigkeit werden die Interessen der Bundesverwaltung beziehungsweise von armasuisse gewahrt.

Linienvorgesetzte

  • Die Prävention und Bekämpfung von Korruption gehört zu den Führungsaufgaben der Linienvorgesetzten und kann nicht delegiert werden. Durch integres Verhalten nehmen sie eine Vorbildfunktion wahr.

Rüstungschef/in

  • Zu den Aufgaben der Rüstungschefin oder des Rüstungschefs gehören die allfällige Anordnung und die Umsetzung von Massnahmen, insbesondere betreffend Organisationsstruktur, Sensibilisierung, Ausbildung sowie Beratung, zur Prävention und Bekämpfung von Korruption in der armasuisse, aber auch die Förderung einer entsprechenden Führungs- und Organisationskultur.

Werte

  • Die folgenden Werte prägen den Umgang mit Mitarbeitenden, Kunden und weiteren Anspruchsgruppen:        

            Mut
            Offenheit
            Weitsicht
            Vertrauen
            Respekt