Öffentliche Beschaffungen
Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge werden Massnahmen gegen Interessenkonflikte, unzulässige Wettbewerbsabreden und Korruption getroffen.

- armasuisse Mitarbeitende sowie von armasuisse beauftragte Drittpersonen, die an einem Vergabeverfahren mitwirken, legen Nebenbeschäftigungen, Auftragsverhältnisse und Interessenbindungen offen (in Führungsgesprächen mit Vorgesetzten) und unterzeichnen eine Erklärung der Unbefangenheit.
- armasuisse weist Mitarbeitende, die an einem Vergabeverfahren mitwirken, regelmässig darauf hin, wie Interessenkonflikte und Korruption wirksam vermieden werden können.
- In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder im Beschaffungsvertrag mit der berücksichtigten Anbieterin werden verbindliche Verhaltenspflichten vereinbart (etwa Integritätsklauseln, Konventionalstrafen, Massnahmen zur Sicherstellung rechtskonformer Geschäftsprozesse u. a. m.).
- Die berücksichtigte Anbieterin kann überdies verpflichtet werden, diese Massnahmen auf allfällige Subunternehmerinnen zu überbinden.
- Eine berücksichtigte Anbieterin kann von einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden oder der ihr bereits erteilte Zuschlag kann widerrufen werden, wenn sie die Bestimmungen über die Bekämpfung der Korruption verletzt hat.
Bericht
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Korruptionsrisiken und Präventionsmassnahmen bei der Beschaffung von Rüstungsgütern
PDF, 31 Seiten, 679 KB