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Korruptionsprävention

armasuisse toleriert keine Korruption. Sie bekennt sich zu transparenten Strukturen und Geschäftsabläufen. Mit einer klaren Informations- und Kommunikationsstrategie nach innen und nach aussen, internen Kontrollsystemen, einem unabhängigen Meldesystem und wirksamen Sanktionen soll dem erhöhten Korruptionsrisiko im öffentlichen Beschaffungswesen entgegengewirkt werden und das Vertrauen der Bevölkerung gestärkt werden.

Eine Hand streckt einer anderen einen Umschlag entegegen

 

armasuisse ist sich seiner Verantwortung als Beschaffungsamt in Bezug auf die Korruptionsprävention und -bekämpfung bewusst. Die gesetzlichen Vorgaben werden konsequent umgesetzt und die Öffentlichkeit transparent über die diesbezüglichen Anstrengungen informiert.

Mitarbeitende

armasuisse Mitarbeitende werden regelmässig über ihre Verhaltenspflichten aufgeklärt. Sie unterzeichnen eine Unbefangenheitserklärung und legen Nebenbeschäftigungen, Auftragsverhältnisse sowie Interessenbindungen offen. Geschenke und Einladungen dürfen grundsätzlich nicht angenommen werden.

Mitarbeitende können Regelwidrigkeiten auf der Whistleblowing-Plattform der Eidgenössischen Finanzkontrolle anonym und ohne berufliche Konsequenzen melden.

Beschaffung

Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge werden Massnahmen gegen Interessenkonflikte, unzulässige Wettbewerbsabreden und Korruption getroffen. Anbieter, die gegen die Korruptionsbestimmungen von armasuisse verstossen, werden sanktioniert.


Simon Hufschmid Leiter Staatsverträge und Compliance
Ressourcen und Support
Fachbereich Recht, Transport und Zoll
Guisanplatz 1
CH-3003 Bern
Tel.
+41 58 484 05 27

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