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Veröffentlicht am 17. August 2023

Öffentliche Beschaffungen

Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge werden Massnahmen gegen Interessenkonflikte, unzulässige Wettbewerbsabreden und Korruption getroffen.

Symbolisches Bild des Rüstungsbeschaffungsprozesses
  • armasuisse Mitarbeitende sowie von armasuisse beauftragte Drittpersonen, die an einem Vergabeverfahren mitwirken, legen Nebenbeschäftigungen, Auftragsverhältnisse und Interessenbindungen offen (in Führungsgesprächen mit Vorgesetzten) und unterzeichnen eine Erklärung der Unbefangenheit.
  • armasuisse weist Mitarbeitende, die an einem Vergabeverfahren mitwirken, regelmässig darauf hin, wie Interessenkonflikte und Korruption wirksam vermieden werden können.
  • In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder im Beschaffungsvertrag mit der berücksichtigten Anbieterin werden verbindliche Verhaltenspflichten vereinbart (etwa Integritätsklauseln, Konventionalstrafen, Massnahmen zur Sicherstellung rechtskonformer Geschäftsprozesse u. a. m.).
  • Die berücksichtigte Anbieterin kann überdies verpflichtet werden, diese Massnahmen auf allfällige Subunternehmerinnen zu überbinden.
  • Eine berücksichtigte Anbieterin kann von einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden oder der ihr bereits erteilte Zuschlag kann widerrufen werden, wenn sie die Bestimmungen über die Bekämpfung der Korruption verletzt hat.

Grundlage:

Bericht