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Veröffentlicht am 18. Dezember 2020

Bundesrat will Zuständigkeit der Militärjustiz für Zivilpersonen einschränken

Bern, 18.12.2020 - Die Militärjustiz soll in weniger Fällen als heute für Straftaten von Zivilpersonen zuständig sein. Mit dieser Stossrichtung will der Bundesrat die Zuständigkeit der Militärjustiz für Zivilpersonen einschränken. Bei Verletzungen von Geheimschutznormen sollen in Zukunft ausschliesslich die zivilen Strafgerichte zuständig sein, wenn Zivilpersonen diese Taten in Friedenszeiten und ohne Beteiligung von Armeeangehörigen begangen haben. Bei den übrigen Militärdelikten will der Bundesrat die Zuständigkeit für Zivilpersonen von Fall zu Fall an die zivilen Behörden übertragen können, wenn keine sachlichen Gründe für die Zuständigkeit der Militärjustiz sprechen. Die entsprechenden Gesetzesänderungen hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 18. Dezember 2020 in die Vernehmlassung geschickt.