Zum Hauptinhalt springen

Veröffentlicht am 10. Dezember 2024

Vernehmlassungseröffnung: Eidgenössisches Finanzdepartement

Bern, 10.12.2024 - Revision Verordnung über die Berichterstattung über Klimabelange Die Verordnung über die Berichterstattung über Klimabelange wurde am 23. November 2022 vom Bundesrat gutgeheissen und trat per 1. Januar 2024 in Kraft. Sie präzisiert die Anforderungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung im Obligationenrecht, welche aus dem Gegenvorschlag zu Konzernverantwortungsinitiative entstanden sind. Der Bundesrat hat zeitgleich das EFD (SIF) beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem UVEK (BAFU, BFE) und dem EJPD (BJ) die Verordnung bis drei Jahre nach Inkrafttreten insbesondere mit Blick auf internationale Entwicklungen zu überprüfen. Zudem hat der Bundesrat das EFD am 24. Januar 2024 beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem UVEK (BAFU) bis Ende 2024 eine Revision der Verordnung vorzulegen, um Mindestanforderungen an Transitionspläne von Finanzinstituten aufzunehmen. Darin soll die Referenzierung auf internationale Standards in der Verordnung unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismässigkeit aktualisiert werden. Dies einerseits auf den europäischen European Sustainability Reporting Standards (ESRS), andererseits auf den Standard des International Sustainability Standards Board (ISSB) mit gezielten Zusatzanforderungen. Unternehmen, die aufgrund ihrer Geschäftstätig-keit im EU-Binnenmarkt durch seine extraterritoriale Wirkung ESRS anwenden müssen, erhalten so Rechtssicherheit, dass sie auch die Schweizer Anforderungen erfüllen. Andere Unternehmen sollen den pragmatischeren ISSB Standard als Alternative nutzen können. Zudem soll die Konsistenz der Terminologie innerhalb der Verordnung mit jener der Klimaschutzverordnung (Vernehmlassung läuft bis 1. Mai 2024) sichergestellt und Mindestanforderungen hinsichtlich Transitionsplänen von Finanzunternehmen ergänzt werden. Weiter sollen Berichte in maschinenlesbarer Form publiziert und ihre direkte Veröffentlichung im Rahmen einer internationalen Plattform vorgesehen werden. Datum der Eröffnung: 6. Dezember 2024 Vernehmlassungsfrist: 21. März 2025