Verordnung über Massnahmen gegenüber der Demokratischen Republik Kongo
Bern, 23.10.2024 - Das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF hat am 22. Oktober 2024 die Personenliste in Anhang 2 der Verordnung über Massnahmen gegenüber der Demokratischen Republik Kongo angepasst. Dabei wurden die Einträge von zwei natürlichen Personen angepasst. Die Änderungen treten am 23. Oktober 2024 um 18:00 Uhr in Kraft.