Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur Cybersicherheitsverordnung
Bern, 22.5.2024 - An seiner Sitzung vom 22. Mai 2024 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zur Verordnung über die Cybersicherheit eröffnet. Die Verordnung gibt vor, wie die Meldepflicht für Cyberangriffe bei kritischen Infrastrukturen umgesetzt werden soll, regelt die Organisation zur Umsetzung der Nationalen Cyberstrategie und spezifiziert die Aufgaben des neuen Bundesamts für Cybersicherheit (BACS). Die Verordnung legt zudem fest, welche Behörden und Unternehmen von der Meldepflicht ausgenommen sind. Die Vernehmlassung dauert bis am 13. September 2024.