Völkerstrafrecht: Rifaat AL ASSAD beim Bundesstrafgericht angeklagt
Bern, 12.3.2024 - Am 11. März 2024 hat die Bundesanwaltschaft beim Bundesstrafgericht Anklage gegen Rifaat AL ASSAD, den ehemaligen Vizepräsidenten der Arabischen Republik Syrien und ehemaligen Offizier der syrischen Armee, wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit erhoben. Sie wirft dem Beschuldigten vor, im Rahmen des bewaffneten Konflikts und des ausgedehnten Angriffs auf die Bevölkerung der syrischen Stadt Hama im Februar 1982 als Kommandeur der Verteidigungsbrigaden (auf Arabisch: «Saraya al Difaa») und Befehlshaber für die Operationen in Hama Tötungen, Folter, grausame Behandlung und unrechtmässige Inhaftierungen angeordnet zu haben. Die von der Bundesanwaltschaft (BA) beim Bundesstrafgericht (BStGer) eingereichte Anklageschrift stützt sich auf Ereignisse, die sich im Februar 1982 in der Stadt Hama im Rahmen des bewaffneten Konflikts zwischen den syrischen Streitkräften und der islamistischen Opposition zugetragen haben.