Militärmarken
Durch die Kommerzialisierung des Begriffs «Swiss Army Knife» in den USA entstand in der Zeit nach dem zweiten Weltkrieg die erste Militärmarke des Bundes.
Unter Schweizer Militärmarken werden Zeichen oder Marken verstanden, welche aus zwei oder mehr Worten bestehen, von denen eines «schweizerisch»/ «Swiss» oder «Schweiz»/ «Switzerland» lautet oder daraus abgeleitet ist (ungeachtet der verwendeten Sprache) und deren anderer Bestandteil eine militärische Bedeutung hat.
Seit 1891 beliefert die Victorinox AG die Schweizer Armee mit dem Soldatenmesser. Nach dem Zweiten Weltkrieg importierten in Europa stationierte US-Soldaten dieses als «Swiss Army Knife» kommerzialisierte Taschenmesser in die USA. Anfangs der 90er Jahre wurde die Marke «Swiss Army» von der Victorinox AG in den USA für Messerschmiedewaren angemeldet und in der Folge mit Unterstützung der damaligen Gruppe Rüstung (EMD) registriert. Seither erfuhr die Marke «Swiss Army» eine weltweite Expansion und Bekanntheit.
Die Schweizerische Eidgenossenschaft konnte wegen fehlender gesetzlicher Grundlagen in der Schweiz erst anfangs der 90er Jahre die ersten Markenregistrierungen vornehmen. Gemäss der Rechtsprechung gelten die Militärmarken als amtliche Zeichen, die ohne Zustimmung des Bundes durch private Unternehmen nicht verwendet werden dürfen. Heute ist das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VBS auf der Grundlage einer parlamentarischen Motion für den Schutz und die Bewirtschaftung der Militärmarken, namentlich der Marken «Swiss Army» (ausser für Messerschmiedewaren), «Swiss Military» sowie «Swiss Air Force», zuständig.