print preview

Auftrag

In einer an den Bundesrat überwiesenen Motion aus dem Jahr 2012 wurde der Bundesrat aufgefordert die Militärmarken besser zu verteidigen und zu bewirtschaften. Auslöser dieser Motion war, dass verschiedene Firmen die Marken ohne Abgabe von Lizenzgebühren an die Eidgenossenschaft nutzten. Seit 2014 ist armasuisse gemäss Weisungen über die Markenpolitik des Departements VBS beauftragt, den Markenschutz und die Registrierung der Militärmarken im In- und Ausland sicherzustellen.

Kosmetikverpackung «Swiss Military» von der swiss brands ag
© swiss brands AG

 

Der Bundesrat ist vom Parlament im Jahr 2013 beauftragt worden, die Militärmarken, insbesondere die Marken «Swiss Army», «Swiss Military» und «Swiss Air Force», besser zu schützen, zu verteidigen und mittels Lizenzverträge zu kommerzialisieren. Hintergrund des Parlamentauftrags waren unautorisierte Markenbenutzungen durch Drittfirmen im In- und Ausland seit Ende der Achtzigerjahre. Das durch die Firma Victorinox AG in Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft erstellte Markenschutzdispositiv wies im In- und Ausland Lücken auf, was das Aufkommen von Trittbrettfahrern begünstigte und das Parlament aktiv werden liess.

Auf der Grundlage des Parlamentauftrags aus dem Jahr 2013, der Entwicklung der Rechtsprechung zu den Militärmarken als amtliche Zeichen und einer Potentialanalyse hat armasuisse die Militärmarkenstrategie im Jahr 2021 einer departementsübergreifenden Überprüfung unterzogen.

Danach bleibt armasuisse für den Schutz, die Verteidigung und Kommerzialisierung der Militärmarken zuständig und arbeitet bei der Umsetzung mit den involvierten Partnern, einschliesslich des Eidgenössichen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE), zusammen.