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Veröffentlicht am 30. Mai 2023

Lizenzvergabe

armasuisse kann mit Dritten markenrechtliche Vereinbarungen abschliessen. Beim Abschluss von Militärmarken-Lizenzverträgen sind insbesondere die wirtschaftlichen Kriterien zu beurteilen. Betriebswirtschaftlich relevante Grundlagen (Marktumfeld, Lizenzgebühren, Markenschutz sowie Businesspläne etc.) müssen geklärt und mit allen betroffenen Partnern abgestimmt sein, bevor ein Lizenzvertrag abgeschlossen werden kann. Informationen allfälliger Lizenznehmer unterliegen dem Geschäftsgeheimnis, gestützt auf den jeweiligen Lizenzvertrag. Die Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Öffentlichkeit der Verwaltung (BGÖ, SR 152.3) bleiben vorbehalten.