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MitteilungVeröffentlicht am 6. März 2025

Weiterer Informationsanlass der Taskforce Drohnen

Am Freitag, 28. Februar 2025, lud die Taskforce Drohnen, unter der Leitung von armasuisse Wissenschaft und Technologie (W+T), zum zweiten Informationsanlass ein. Über 120 interessierte Teilnehmende primär aus der Schweizer Industrie versammelten sich in Bern. Im Vordergrund standen Themen wie Informationen zum aktuellen Stand der Taskforce Drohnen, die Exportkontrolle und das Beschaffungsrecht der öffentlichen Hand.

Moana Häfeli, Stab, armasuisse Wissenschaft und Technologie

Mehrere Drohnen fliegen über die aus den Wolken aufragenden Berggipfel.

In Kürze

Der Informationsanlass ermöglichte Vertreter und Vertreterinnen der Schweizer Industrie sich über die Zusammenarbeit mit der öffentlichen Hand zu informieren. Fachexperten und Fachexpertinnen der armasuisse und des SECO referierten zu Themen wie dem Stand der Taskforce Drohnen, dem öffentlichen Beschaffungsrecht und der Exportkontrolle. Der Austausch der Teilnehmenden untereinander sowie mit der Taskforce Drohnen und die hohe Teilnehmendenzahl bestätigt das Interesse der Schweizer Industrie am Vorhaben der Taskforce Drohnen.

Ein erster Austausch zur «Taskforce Drohnen» zwischen dem Bundesamt für Rüstung armasuisse, Vertreter und Vertreterinnen der Schweizer Industrie und des VBS fand im Juli 2024 statt. Das durchgeführte Treffen in Form eines Roundtables bot die Möglichkeit, über die damals neu gegründete Taskforce Drohnen zu informieren und in einem offenen Dialog Lösungsideen, Feedbacks und Vorschläge aus der Industrie zu diskutieren. Ziel des letztwöchigen Informationsanlasses für die Industrie war, den aktuellen Stand der Taskforce Drohnen sowie wichtigen Punkte in der Zusammenarbeit mit der öffentlichen Hand wie dem Beschaffungsrecht und der Exportkontrolle zu erläutern.

Information zur Taskforce Drohnen

Pünktlich um 9.00 Uhr begrüsste Kai Holtmann, Managing Director der Taskforce Drohnen, die Anwesenden und eröffnete somit die Veranstaltung. Die über 120 Teilnehmenden aus der Schweizer Industrie wurden zu Beginn der Veranstaltung über die Ausgangslage sowie den neusten Stand der Taskforce Drohnen informiert. Kai Holtmann verwies dazu auf die zunehmende Schlüsselrolle von Drohnen in modernen Konflikten, die internationale Abhängigkeit von Drohnenkomponenten sowie die rasanten Entwicklungen im Bereich der Drohnentechnologie. Weiter betonte er, dass es nun gilt, das hervorragende technologische Drohnen-Ökosystem in der Schweiz zu nutzen, um die Ziele der Taskforce Drohnen zu erreichen. Dabei formulierte er zwei klare Ziele: die Fähigkeiten zum Einsatz von Drohnen in der Armee aufzubauen und Drohnenlösungen möglichst in der Schweiz herzustellen.

Um diese Ziele schnell und erfolgreich umsetzen zu können, konzentriert sich das momentane Vorhaben der Taskforce Drohnen auf vier Fokusthemen: improvisierte Angriffsdrohnen, Swarming, Trägerplattform und eine Schweizer Nano/ Mikro-Mehrzweck Drohne. Hierbei gilt es festzuhalten, dass diese Liste nicht abschliessend ist. Ausserdem will die Taskforce Drohnen das bestehende Potenzial der Sicherheitsrelevante Technologie- und Industriebasis (STIB) im Bereich der Drohnen nutzen, so Kai Holtmann. Im Anschluss wurden ausschlaggebende Kriterien für eine Zusammenarbeit mit der öffentlichen Hand durch den Managing Director der Taskforce Drohnen verdeutlicht und konkretisiert. Zum Schluss des Referats betonte er, das insbesondere die Etablierung des Drohnen-Ökosystems der Schweiz von grossem Interesse ist.

Kai Holtmann, Managing Director Taskforce Drohne steht hinter einem Rednerpult in einem Saal der Mannschaftskaserne Bern

Die Taskforce Drohnen wurde im Juni 2024 ins Leben gerufen. Ziel der Taskforce ist es, den Fähigkeitsaufbau der Armee im Bereich Drohnen zu beschleunigen, sowie neue Fähigkeiten zu erschliessen und das Potenzial der Schweizer sicherheitsrelevanten Technologie- und Industriebasis im Bereich der Drohnen zu nutzen. Ein Hauptaugenmerk der Taskforce Drohnen liegt auf einer möglichst autarken Umsetzung in der Schweiz.

Der Beschaffungsprozess: rechtliche Grundlagen, Kriterien und Verfahren einer öffentlichen Beschaffung

Larissa Fankhauser, Juristin armasuisse Beschaffung, erklärte den Teilnehmenden aus der rechtlichen Perspektive die Grundlagen der Beschaffung und die Komplexität des Beschaffungswesen der öffentlichen Hand. Im Vordergrund standen dabei die unterschiedlichen Vergabeverfahren. Insgesamt vier Vergabearten liegen im öffentlichen Beschaffungsrecht vor. Das offene Verfahren, das selektive Verfahren, das Einladungsverfahren und das freihändige Verfahren im Sinne der direkten Vergabe. Welches Verfahren für eine konkrete Beschaffung zur Anwendung kommt hängt nebst der Qualifikation der Auftragsart auch vom Wert des Auftrages an.

Es gelten sogenannte Schwellenwerte. So können Dienstleistungs- und Lieferaufträgen bis zu einem Wert von CHF 150'000.- freihändig vergeben werden. Bei einem Auftragsvolumen von bis zu CHF 230'000.- stellt das Einladungsverfahren das ordentliche Verfahren dar, wobei wenn möglich mindestens drei Offerten einzuholen sind. Bei der Vergabe von Dienstleistungs- und Lieferaufträgen über CHF 230'000.- findet immer eine öffentliche Publikation auf der Ausschreibungsplattform simap.ch statt. Für die Vergabe von Kriegsmaterial und Leistungen für die Verteidigung- und Sicherheit unerlässlich, gilt grundsätzlich das Einladungsverfahren, unabhängig eines Schwellenwerts. Zum Ende machte Larissa Fankhauser die Anwesenden auf mögliche Stolpersteine bei der Eingabe von Angeboten aufmerksam wie beispielsweise unvollständige Angebote, das nicht einhalten von Fristen und die zulässige oder unzulässige Vorbefassung.

Die Exportkontrolle: Bestimmung und Verfahren im Export

Im letzten inhaltlichen Programmpunkt des Tages erläuterten Vertreter und Vertreterinnen des SECO, weshalb Exportkontrollen vorgegeben sind und welche Rolle dabei die bestehenden Exportkontrollregime spielen. Dabei wurden insbesondere die unterschiedlichen Vorschriften für den Export unter der Güterkontroll- und Kriegsmaterialgesetzgebung sowie die Einstufung als Kriegsmaterial oder Dual-Use-Gut beschrieben.

Pascal Richter, Mitarbeiter SECO steht hinter einem Rednerpult in einem Saal der Mannschaftskaserne Bern

Fazit und Ausblick

Der Anlass vom vergangenen Freitag stand ganz im Zeichen des Informationsaustausches für und mit der Industrie. Das hohe Interesse gegenüber der Taskforce Drohne wurde durch die insgesamt 120 Anwesenden und den regen Diskussionen im Anschluss an die Referate unterstrichen. Das Format ermöglichte einen offenen Dialog und unterstützt die kontinuierliche Weiterentwicklung der Taskforce Drohnen.

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