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Veröffentlicht am 16. August 2023

Online-Formular für Zugangsantrag

Öffentlichkeitsgesetz: Online-Formular für Zugangsantrag armasuisse

Jede Person kann den Zugang zu amtlichen Dokumenten des VBS ohne Angabe von Gründen verlangen. Dieser erleichterte Zugang gilt nur für amtliche Dokumente, die nach dem 1. Juli 2006 erstellt worden sind (Inkrafttreten des Öffentlichkeitsgesetzes, SR 152.3).

Mit diesem Online-Formular haben Sie die Möglichkeit, uns Ihre Anfrage per E-Mail zukommen zu lassen. Ein Zugangsantrag kann aber auch brieflich gestellt werden.

Die mit einem Stern (*) bezeichneten Angaben sind obligatorisch. Sämtliche Angaben werden nur dazu verwendet, den Zugangsantrag zu bearbeiten.

Weiter unten auf dieser Seite steht Ihnen das Formular für die briefliche Anfrage als PDF-Download zur Verfügung.

Kosten

  • In Verfahren für den Zugang zu amtlichen Dokumenten werden keine Gebühren erhoben. Ausnahmsweise können Gebühren erhoben werden, wenn ein Zugangsgesuch eine besonders aufwändige Bearbeitung durch die Behörde erfordert.
  • Soweit in den Ausführungsbestimmungen des Öffentlichkeitsgesetzes nicht anders geregelt, gelten die Vorschriften der Allgemeinen Gebührenverordnung (AllgGebV) vom 8. September 2004, SR 172.041.1
  • Im Fall der Zugänglichmachung werden Kopien der amtlichen Dokumente in der Regel elektronisch versendet. Verlangt die gesuchstellende Person die Zustellung per Post, erfolgt der Versand per EINSCHREIBEN.

Leiter Recht, Transport und Zoll

Patrick Anliker
Guisanplatz 1
CH-3003 Bern