Online-Formular für Zugangsantrag
Öffentlichkeitsgesetz: Online-Formular für Zugangsantrag armasuisse
Jede Person kann den Zugang zu amtlichen Dokumenten des VBS ohne Angabe von Gründen verlangen. Dieser erleichterte Zugang gilt nur für amtliche Dokumente, die nach dem 1. Juli 2006 erstellt worden sind (Inkrafttreten des Öffentlichkeitsgesetzes, SR 152.3).
Mit diesem Online-Formular haben Sie die Möglichkeit, uns Ihre Anfrage per E-Mail zukommen zu lassen. Ein Zugangsantrag kann aber auch brieflich gestellt werden.
Die mit einem Stern (*) bezeichneten Angaben sind obligatorisch. Sämtliche Angaben werden nur dazu verwendet, den Zugangsantrag zu bearbeiten.
Weiter unten auf dieser Seite steht Ihnen das Formular für die briefliche Anfrage als PDF-Download zur Verfügung.
Kosten
- Es gelten grundsätzlich die Vorschriften der Allgemeinen Gebührenverordnung und der Öffentlichkeitsverordnung. Für Kosten unter Fr. 100.-- werden keine Gebühren verlangt.
- Übersteigt die Gebühr voraussichtlich Fr. 100.--, erfolgt eine vorgängige Anfrage an den Gesuchsteller, ob er das Gesuch aufrecht erhalte.
- Dokumente, die auf dem Postweg verschickt werden, werden per Nachnahme zugestellt.
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Formular für Gesuche um Zugang zu amtlichen Dokumenten armasuisse
PDF, 2 Seiten, 119 KB, Deutsch
Patrick Anliker
Leiter Recht, Transport und Zoll
Guisanplatz 1
CH-3003 Bern
Guisanplatz 1
CH-3003 Bern
- Tel.
- +41 58 484 29 15