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Online-Formular für Zugangsantrag

Öffentlichkeitsgesetz: Online-Formular für Zugangsantrag armasuisse

Jede Person kann den Zugang zu amtlichen Dokumenten des VBS ohne Angabe von Gründen verlangen. Dieser erleichterte Zugang gilt nur für amtliche Dokumente, die nach dem 1. Juli 2006 erstellt worden sind (Inkrafttreten des Öffentlichkeitsgesetzes, SR 152.3).

Mit diesem Online-Formular haben Sie die Möglichkeit, uns Ihre Anfrage per E-Mail zukommen zu lassen. Ein Zugangsantrag kann aber auch brieflich gestellt werden.

Die mit einem Stern (*) bezeichneten Angaben sind obligatorisch. Sämtliche Angaben werden nur dazu verwendet, den Zugangsantrag zu bearbeiten.

Weiter unten auf dieser Seite steht Ihnen das Formular für die briefliche Anfrage als PDF-Download zur Verfügung.

1. Angaben zur Gesuchstellerin / zum Gesuchsteller
Name*
Vorname*
Strasse*
PLZ / Ort*
E-Mail*
Rechnungsadresse
Nur ausfüllen, falls nicht gleich wie Adresse Gesuchsteller/In
Zustelladresse
Nur ausfüllen, falls nicht gleich wie Adresse Gesuchsteller/In
2. Bezeichnung der verlangten Dokumente
Bezeichnung Dokument*
Angaben wie z. B. Datum, Titel, Referenznummer, Ereignis, Sachbereich, zuständige Behörden usw.
Spamschutz*

Geben Sie den schwarz geschriebenen Code ein.

Kosten

  • Es gelten grundsätzlich die Vorschriften der Allgemeinen Gebührenverordnung und der Öffentlichkeitsverordnung. Für Kosten unter Fr. 100.-- werden keine Gebühren verlangt.
  • Übersteigt die Gebühr voraussichtlich Fr. 100.--, erfolgt eine vorgängige Anfrage an den Gesuchsteller, ob er das Gesuch aufrecht erhalte.
  • Dokumente, die auf dem Postweg verschickt werden, werden per Nachnahme zugestellt.


Patrick Anliker Leiter Recht, Transport und Zoll
Guisanplatz 1
CH-3003 Bern
Tel.
+41 58 484 29 15

E-Mail