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Lärm

Das Kompetenzzentrum (KOMZ) Lärm unterstützt als Fachstelle das Generalsekretariat VBS bei der Erarbeitung und Umsetzung von Vorgaben zum Thema Lärm und berät bei fachlichen Fragen. Der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt dabei bei der Umsetzung der revidierten Lärmschutzverordnung bis 2025.

Im Fokus

Alle Möglichkeiten zur Lärmreduktion ausnutzen

Alle Möglichkeiten zur Lärmreduktion ausnutzen

 

Militärische Waffen-, Schiess- und Übungsplätze und Wohngebiete liegen in der Schweiz nahe beieinander. Die Armee ist bestrebt, die Lärmimmissionen zu reduzieren. Dafür setzt sie Simulatoren ein, begrenzt die Schiesszeiten und nutzt technische Möglichkeiten zur Verbesserung der Munition. Zusätzlich werden auf den Schiessplätzen bauliche Massnamen wie Lärmschutzwände umgesetzt.

Lärmsanierung der Waffen- und Schiessplätze des VBS


Pra Bardy: Lärmschutz erfordert innovative Lösungsansätze

Rasterdeckenanlage: Lärmschutz auf dem Schiessplatz Pra Bardy

 

Im Bestreben den Lärmschutz stetig zu verbessern, wurde im Oktober 2019 in Pra Bardy eine sogenannte Rasterdeckenanlage installiert und getestet. Die Resultate zeigen, dass die getestete Rasterdeckenanlage die Lärmpegel beträchtlich reduziert. Solche innovativen Lösungen unterstützen eine einvernehmliche Koexistenz zwischen Armee und Bevölkerung.

Zum Nachhaltigkeitsbericht 2019

KOMZ Lärm

Das Kompetenzzentrum Lärm

Soldaten bei Schiessübung tragen einen Gehörschutz.

 

Das Kompetenzzentrum (KOMZ) Lärm hat einerseits die Aufgabe, das Generalsekretariat (GS) des VBS bei der Erarbeitung und Umsetzung von Vorgaben hinsichtlich Lärm zu unterstützen. Andererseits ist es die interne Ansprechstelle für Lärmfragen bei armasuisse Immobilien.

  • Schiesslärm

Die Schiesslärm-Thematik hat innerhalb des KOMZ Lärm eine übergeordnete Bedeutung. Mit der Revision der Lärmschutzverordnung trat per 1. August 2010 der Anhang 9 in Kraft, der verbindliche Belastungsgrenzwerte für den militärischen Schiesslärm vorgibt. Das VBS hat bis am 31. Juli 2025 Zeit, den militärischen Waffenlärm auf Schiess-, Waffen- und Übungsplätzen zu überprüfen und gegebenenfalls Massnahmen zu ergreifen, damit die Rechtskonformität weiterhin gewährleistet werden kann. Damit lärmrelevante Daten erhoben und ein Lärmbelastungskataster geführt werden können, hat das KOMZ Lärm ein Schiesslärmmanagementsystem (SLMS) entwickelt. Das System ermöglicht es, militärischen Schiesslärm und Grenzwertüberschreitungen landesweit zu erfassen und in einem Lärmkataster darzustellen.
Unter dem organisatorischen Lead des Baumanagements und dem fachlichen Support des KOMZ werden derzeit in Lärmsanierungsprojekten die Lärmbelastungen der Schiess-, Waffen- und Übungsplätze im Detail berechnet. Werden dabei Grenzwertüberschreitungen festgestellt, so werden entsprechende Massnahmen in Zusammenarbeit mit Mieter, Nutzer, dem GS und armasuisse Immobilien erarbeitet und umgesetzt.

  • Betriebslärm und Baulärm

Das KOMZ Lärm unterstützt interne Mitarbeitende und externe Planer bei Bauprojekten, bei Fragen hinsichtlich Lärmvorgaben und bei der Umsetzung von Lärmreduktionsmassnahmen.

Vorgaben und Instrumente

Checklisten | Checklistes | Lista di controllo

Faktenblatt zu Lärmsanierung von militärischen Waffen- und Schiessplätzen


armasuisse Immobilien Guisanplatz 1
CH-3003 Bern
Tel.
+41 58 463 20 20

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