Lärm

Per 1. August 2010 wurde vom Bundesrat die Revision der Lärmschutzverordnung (LSV) beschlossen. Die Änderung besteht hauptsächlich in einer Ergänzung, die verbindliche Belastungsgrenzwerte für den Lärm militärischer Waffen-, Schiess- und Übungsplätze definiert. Bis 2025 sind die Rechtskonformität der militärischen Anlagen zu überprüfen und – wo nötig – Sanierungs- und Schallschutzmassnahmen umzusetzen. Damit lärmrelevante Daten erhoben und ein Lärmbelastungskataster geführt werden können, hat das Kompetenzzentrum (KOMZ) Lärm von armasuisse Immobilien ein Schiesslärmmanagementsystem (SLMS) entwickelt. Das System ermöglicht es, militärischen Schiesslärm und mögliche Grenzwertüberschreitungen landesweit zu erfassen und in einem Lärmkataster darzustellen. In einem weiteren Schritt werden kritische Anlagen detailliert auf ihre Grenzwertüberschreitung untersucht und Sanierungsmassnahmen umgesetzt.
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