Veröffentlicht am 7. Oktober 2024
Air2030 – FAQ Bedarf
Allgemein
Kampfflugzeuge und bodengestützte Luftverteidigung werden in allen Lagen benötigt, um die Schweiz, ihre Bevölkerung und die kritischen Infrastrukturen zu schützen und zu verteidigen.
Die Aufgaben der Armee sind in Artikel 58 der Bundesverfassung und in Artikel 1 des Militärgesetzes umschrieben. Daraus ergeben sich auch die Aufgaben, welche die Luftwaffe mit Kampfflugzeugen und bodengestützter Luftverteidigung wahrnimmt.
Normale Lage
- Luftpolizeidienst: Die Luftwaffe überwacht permanent den Schweizer Luftraum. Sie sorgt im Alltag mit Kampfflugzeugen für Sicherheit im Luftraum, hilft in Not geratenen Flugzeugbesatzungen und interveniert bei Luftraumverletzungen. Seit Anfang 2021 kann die Luftwaffe rund um die Uhr mit zwei bewaffneten Kampfflugzeugen eingreifen, die innerhalb von maximal 15 Minuten nach Alarmauslösung starten. Im langjährigen Durchschnitt führt die Luftwaffe etwa 20-40 sogenannte Hot Missions (das sind Luftpolizeieinsätze, weil die Luftverkehrsregeln oder die Lufthoheit schwerwiegend verletzt werden) und etwa 250-350 Live Missions (das sind Luftpolizeieinsätze zur Kontrolle von ausländischen Staatsluftfahrzeugen) durch.
- Konferenzschutz: Die Luftwaffe setzt mit Kampfflugzeugen die Luftraumbeschränkungen durch und schützt den Konferenzort vor Angriffen aus der Luft. Bodengestützte Luftverteidigung dient dem Nahschutz.
Erhöhte Spannungen
- In Zeiten erhöhter Spannungen muss die Luftwaffe fähig sein, die Lufthoheit während Wochen oder Monaten zu wahren, um die unbefugte Benutzung des Schweizer Luftraums zu verhindern. Damit werden auch neutralitätsrechtliche Verpflichtungen wahrgenommen. Finden im Umfeld der Schweiz bewaffnete Konflikte statt, kann ein glaubwürdiger Schutz des Luftraums darüber entscheiden, ob die Schweiz durch Luftraumverletzungen in einen Konflikt hineingezogen wird oder nicht.
- Wahrung der Lufthoheit bei völkerrechtswidrigen militärischen Einsätzen: Die Luftwaffe überprüft mit Kampfflugzeugen, ob Verbote der Benutzung des Schweizer Luftraums eingehalten werden (z.B. Nato-Operation gegen Serbien 1999, US-Invasion im Irak 2003).
- Wahrung der Lufthoheit bei umfassenden Kampfhandlungen in Europa: Die Luftwaffe demonstriert mit Kampfflugzeugen und bodengestützter Luftverteidigung, dass sie Versuche jeder Seite abwehren wird, den Schweizer Luftraum zu benutzen.
- Schutz bei konkreter, akuter und anhaltender Terrordrohung: Wenn ein Angriff aus der Luft befürchtet werden muss, dienen Kampfflugzeuge dazu, Angriffe zu entdecken und zusammen mit bodengestützter Luftverteidigung abzuwehren.
Bewaffneter Angriff auf die Schweiz
- Verteidigung des Luftraums, Unterstützung der Bodentruppen: Im Fall eines Angriffs auf die Schweiz durch einen anderen Staat oder bewaffneter Unterstützung eines anderen Staates für eine gewalttätige Gruppe in der Schweiz schützt die Luftwaffe mit Kampfflugzeugen und der bodengestützten Luftverteidigung die Bevölkerung, kritische Infrastrukturen und Bodentruppen gegen Luftangriffe und unterbindet ausländische Unterstützung. Zusätzlich unterstützt sie die Bodentruppen durch Aufklärung mit Kampfflugzeugen und die Bekämpfung feindlicher Bodenziele.

Luftpolizeidienst — © VBS Kampfflugzeuge sind mobiler, flexibler und für vielfältigere Aufgaben einsetzbar, von der Luftpolizei bis zur Unterstützung der Bodentruppen. Sie können aber nicht sehr lange vor Ort verweilen.
Die bodengestützte Luftverteidigung ermöglicht Durchhaltefähigkeit und Permanenz beim Schutz von Räumen und Objekten. Sie kann ein breites Spektrum an Zielen bekämpfen, insbesondere auch Luft-Boden-Lenkwaffen. Die Verschiebung der bodengestützten Mittel in einen neuen Raum erfordert aber Zeit; rasche Wechsel sind nicht möglich.
Der gleichzeitige Einsatz von bodengestützter Luftverteidigung und Kampfflugzeugen erlaubt es, die Flugzeuge für Schwergewichtsaufgaben zu schonen und für zusätzliche Aufgaben wie Erdkampf und Luftaufklärung einzusetzen. Zudem dienen bodengestützte Systeme auch dazu, die Flugplätze zu schützen, die für den Betrieb der Kampfflugzeuge nötig sind.
Die koordinierte Evaluation und Beschaffung neuer Kampfflugzeuge und eines Systems der bodengestützten Luftverteidigung grösserer Reichweite erleichtert die Abstimmung in Bezug auf Qualität und Quantität sowie die Integration in ein Gesamtsystem zur Luftverteidigung.
Durchhaltefähigkeit — © VBS Das Programm Air2030 besteht aus vier Projekten:
- NKF: Neues Kampfflugzeug
- Bodluv: Bodengestütztes Luftverteidigungssystem grösserer Reichweite
- C2Air: Erneuerung des Führungs- und Kommunikationssystems des Luftraumüberwachungs- und Einsatzleitsystems Florako
- Radar: Erneuerung der Sensorsysteme des Luftraumüberwachungs- und Einsatzleitsystems Florako
Die Gründe für eine Zusammenfassung der Projekte in einem Programm Air2030 sind: Zwischen den Projekten bestehen viele Schnittstellen und Abhängigkeiten technischer, operationeller, zeitlicher und finanzieller Art, zum Beispiel die systemtechnische Lösung der Befehlskette von der Bewilligung eines Schiessbefehls bis hin zur Waffenauslösung. Zudem kann durch die Nutzung der Projektsynergien der Einsatz personeller Ressourcen optimiert werden. Es wird somit die Abstimmung des Gesamtsystems sichergestellt.

Das Programm Air2030 — © VBS
Kampfflugzeug
Eine direkte militärische Bedrohung durch einen bewaffneten Angriff auf die Schweiz ist kurz- und mittelfristig wenig wahrscheinlich. Die Auswirkungen eines solchen Angriffs wären jedoch derart gravierend, dass dies nicht vernachlässigt werden darf. Zudem ist das Risiko von bewaffneten Konflikten im näheren europäischen Umfeld der Schweiz in den letzten Jahren gestiegen, und seit Februar 2022 in der Ukraine Realität. Konflikte im regionalen Umfeld treffen die Schweiz unmittelbar, z.B. indem die Schweiz als neutraler Staat die Nutzung ihres Territoriums und Luftraums durch Konfliktparteien verhindern muss. Das wäre insbesondere dann der Fall, wenn ein solcher Konflikt im näheren Umfeld der Schweiz weiter eskaliert.
Auf absehbare Zeit sind nur Kampfflugzeuge in der Lage, die ganze Breite der für den Schutz des Luftraums nötigen Fähigkeiten und Einsatzarten abzudecken. Ein Verzicht auf die Erneuerung der Kampfflugzeug-Flotte hätte bedeutet, dass die Schweiz ab 2030 nicht mehr in der Lage gewesen wäre, die Schutz- und Verteidigungsaufgaben in ihrem eigenen Luftraum wahrzunehmen. Dies wäre gleich gekommen mit der Aufgabe einer zentralen staatlichen Pflicht und dem Ende von sicherheitspolitischer Souveränität und bewaffneter Neutralität. Die Schweiz wäre überdies sicherheitsmässig zu einem Loch in Europa und damit zu einem Risiko geworden.
Kampfflugzeuge braucht es aber nicht nur bei erhöhten Spannungen oder einem bewaffneten Angriff: Im Alltag sorgt die Luftwaffe mit Kampfflugzeugen für Sicherheit im Luftraum, hilft in Not geratenen Flugzeugbesatzungen und interveniert bei Luftraumverletzungen. Zudem schützen Kampfflugzeuge Konferenzen vor Angriffen aus der Luft.Kampfflugzeuge sind und bleiben für die Sicherheit wichtig. Neuere Bedrohungen wie Cyberangriffe haben seit längerem bestehende Bedrohungen (z.B. bewaffneter Angriff) nicht abgelöst, sondern sind dazugekommen. Kampfflugzeuge sind ein Mittel gegen mehrere Bedrohungen, vor allem bei bewaffneten Konflikten und Terrorismus. Bei einer anhaltenden Bedrohung durch Terroristen, die auch Flugzeuge oder Helikopter einsetzen können, ist eine umfassende Kontrolle des Luftraums nötig.
Entscheidend ist der Einsatz von Luftverteidigungsmitteln auch in sogenannten hybriden Konflikten, die sich durch ein Nebeneinander von staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren auszeichnen. Dabei gilt es zu verhindern, dass ein Gegner verdeckt operierende Kräfte aus der Luft unterstützt, indem er sie beispielsweise mit Waffen oder Nachschub versorgt oder Bodenziele aus der Luft bekämpft.
Es genügt zudem nicht, die Mittel für die Sicherheit nur auf die gegenwärtigen Bedrohungen auszurichten, es müssen auch mögliche künftige Entwicklungen berücksichtigt werden. Würde die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge erst dann eingeleitet, wenn sich eine konkrete Bedrohung abzeichnet, könnten sie wegen der langen Beschaffungsdauer möglicherweise nicht mehr rechtzeitig eingeführt werden.
Siehe auch: Stellungnahme des Bundesrates vom 19. Februar 2020 auf die Interpellation von Nationalrat Pierre-Alain FridezDie Schweiz gehört nicht zum militärischen Bündnis der Nato und ist deshalb auch nicht Teil der kollektiven Verteidigung (gemäss Art. 5 Nordatlantikvertrag vom 4. April 1949). Die Schweiz als neutraler Staat muss selber die nötigen Vorkehrungen für den Schutz und die Verteidigung des Landes und der Bevölkerung treffen.
Das Neutralitätsrecht verpflichtet den neutralen Staat, sein eigenes Territorium – zu dem auch der Luftraum gehört – glaubhaft zu schützen und zu verteidigen. Dazu gehört beispielsweise auch, Konfliktparteien davon abzuhalten das eigene Staatsgebiet für militärische Zwecke zu nutzen oder zu missbrauchen.
Die Überwachung und der Schutz des eigenen Luftraums sind zentrale Aufgaben und Verantwortungen eines Staates, insbesondere auch eines neutralen Staates wie der Schweiz.
Im Falle eines bewaffneten Angriffs auf die Schweiz fallen jedoch die Verpflichtungen eines neutralen Staates weg. In einem solchen Fall hätte die Schweiz das Recht, ihre Verteidigung in Zusammenarbeit mit anderen Staaten – einschliesslich ihrer Nachbarn, meist NATO-Mitglieder – zu organisieren, wenn dies als angemessen oder notwendig erachtet würde. Bei einer solchen Situation wäre davon auszugehen, dass die umliegenden Länder ebenfalls angegriffen wurden. Bei einer Zusammenarbeit würde man eine Leistung der Schweiz erwarten; 36 Kampfflugzeuge wären ein substantieller Beitrag.
Siehe auch: Stellungnahme des Bundesrates vom 4. Mai 2022 auf die Interpellation von Nationalrätin Franziska RothDie F-5 Tiger sind nach rund 40 Jahren Nutzungsdauer veraltet und wären gegen einen modernen Gegner chancenlos. Bis zu ihrer Ausserdienststellung werden 25 F-5 Tiger weiterbetrieben zum Beispiel für Zieldarstellung, als Aggressor für Luftkampftraining, für Training im Bereich der elektronischen Kriegführung, für Einsätze zur Überwachung der Radioaktivität der Luft, für Testflüge der armasuisse, für die Patrouille Suisse sowie in sehr beschränktem Ausmass für den Luftpolizeidienst am Tag und bei guten Sichtverhältnissen.
Die F/A-18, vor rund 20 Jahren beschafft, sind derzeit noch leistungsfähige Flugzeuge. Mit der Armeebotschaft 2017 hat das Parlament die Verlängerung ihrer Nutzungsdauer um fünf Jahre bis 2030 bewilligt. Eine Verlängerung bis 2035 wurde geprüft, aber aus finanziellen und technischen Gründen verworfen. Um 2030 herum werden alle anderen Staaten, die den F/A-18 in den Versionen A bis D heute noch betreiben, dieses Kampfflugzeug ausser Dienst stellen. Die Schweiz wäre dann die einzige Betreiberin weltweit und der Hersteller müsste den gesamten Unterhalt allein für die Schweiz gewährleisten. Dies wäre mit enormen Kosten und hohen Risiken verbunden.
Siehe auch: Antwort des Bundesrates vom 15. Februar 2017 auf die Interpellation von Nationalrat Werner Salzmann
Siehe auch: Antwort des Bundesrates vom 15. Juni 2020 auf die Frage von Nationalrat Marcel DoblerKampfflugzeuge bekämpfen gegnerische Flugzeuge, Helikopter, Drohnen und Marschflugkörper. Mit der bodengestützten Luftverteidigung lassen sich dieselben Ziele bekämpfen, darüber hinaus aber auch kleinere Ziele wie Luft-Boden-Lenkwaffen.
Mit der bodengestützten Luftverteidigung grösserer Reichweite Patriot können auch ballistische Boden-Boden-Lenkwaffen (Raketen) kurzer und in beschränktem Masse auch mittlerer Reichweite bekämpft werden.
Integrierte Luftverteidigung — © VBS Les attaques au sol visent à soutenir nos troupes au sol en menant des attaques aériennes précises contre des objectifs adverses.
Jusqu’à fin 1994, lorsque les avions de combat Hunter ont été mis hors service, les Forces aériennes disposaient de la capacité de combattre de cibles au sol depuis les airs. Les engagements air-sol modernes sont toutefois bien plus précis. Jusqu’à fin 2003, date de la mise hors service des Mirage III RS, les Forces aériennes possédaient aussi la capacité de reconnaissance avec des avions de combat. À chaque fois, la volonté de rétablir ces capacités ultérieurement a été exprimée publiquement. Cela doit être fait désormais, via l’acquisition d’un nouvel avion de combat, dans un cadre limité. Le rétablissement de la capacité des attaques au sol n’influence pas le nombre d’avions de combat à acquérir et n’a qu’un impact minime sur les coûts.
Le F-35A est un avion de combat polyvalent qui peut assurer le service de police aérienne, la sauvegarde de la souveraineté sur l’espace aérien et la défense aérienne, ainsi que le soutien aérien aux troupes au sol et la reconnaissance. Les capacités techniques correspondantes sont intégrées de manière standard au F-35A.
La probabilité d’une attaque armée contre la Suisse étant actuellement faible, il s’agit avant tout de rétablir une capacité limitée de mener des attaques au sol (acquisition d’une petite quantité de munitions air-sol de précision et de nacelles munies de moyens de reconnaissance) et non de développer entièrement cette capacité (y compris stockage de grandes quantités de munitions). La capacité limitée à combattre des cibles au sol contribue à signaler que la Suisse ne doit pas être attaquée à la légère et qu’elle est prête à se défendre si nécessaire.
En revanche, les capacités de mener des attaques contre des buts de surface ne seront pas renforcées. De telles attaques venues du ciel, conduites avec des armes à sous-munitions et des bombes non guidées, iraient en effet à l’encontre des principes humanitaires de la Suisse et de la Convention sur les armes à sous-munitions signée à Oslo.Mit der Aufklärung aus der Luft werden Informationen über Objekte und Truppenbewegungen beschafft. Die Sicht von oben ist insbesondere bei Einsätzen in überbautem Gelände von Vorteil.
Für die Aufklärung aus der Luft setzt die Schweizer Armee unter anderem unbemannte Drohnen ein. Das Aufklärungsdrohnensystem ADS 95 wurde nach über 20 Jahren auf Anfang 2020 ausser Dienst gestellt. Das Nachfolgesystem ADS 15 soll im 2022 durch die Luftwaffe eingesetzt werden können. Bis zu diesem Zeitpunkt wird die Aufklärung aus der Luft mehrheitlich durch das FLIR System auf dem Super Puma/Cougar sichergestellt. Drohnen haben eine grosse Verweildauer über dem Einsatzgebiet, sind aber verwundbar und eher langsam. Mit Kampfflugzeugen, die mit Sensoren ausgerüstet sind, können Nachrichten rasch und flexibel über grössere Distanz beschafft werden. Anders als mit Drohnen ist die Luftaufklärung mit Kampfflugzeugen auch in einem umkämpften Luftraum möglich, weil sich Kampfflugzeuge selber schützen können.
Seit der Ausserdienststellung des Aufklärers Mirage III RS im Jahr 2003 hat die Schweiz eine Fähigkeitslücke bei der Aufklärung mit Kampfflugzeugen. Diese soll mit der Beschaffung des neuen Kampfflugzeugs geschlossen werden. Dazu sind für einen Teil der Flotte Aufklärungsbehälter erforderlich, in denen elektro-optische Sensoren mitgeführt werden. Ein modernes Mehrzweckkampfflugzeug kann als Aufklärer eingesetzt werden, während es seine übrigen Fähigkeiten beibehält.
Alternativen
Es existieren keine geeigneten Alternativen. Die Beschaffung von Kampfflugzeugen ist nötig, wenn die Schweiz ihren Luftraum auch in Zukunft wirksam schützen will:
DrohnenDrohnen können bemannte Kampfflugzeuge nur ergänzen. Besonders für den Luftpolizeidienst ist die Präsenz eines Piloten vor Ort wichtig, um situationsgerechte Entscheide zu treffen. Dazu kommt, dass Drohnen weniger hoch fliegen können und langsamer sind als normale zivile Passagierflugzeuge. Drohnen sind nicht gleich vielfältig einsetzbar wie bemannte Flugzeuge. Sie dienen primär (und insbesondere in Kombination mit bemannten Kampfflugzeugen) der Aufklärung aus der Luft, aber nicht der Luftverteidigung und dem Luftpolizeidienst.
Siehe auch: Antwort des Bundesrates vom 15. Juni 2020 auf die Frage von Nationalrätin Doris Fiala
Bodengestützte LuftverteidigungBodengestützte Luftverteidigung leistet einen wichtigen Beitrag zur Luftverteidigung. Sie dient der Sicherstellung eines permanenten Schutzes, während Kampfflugzeuge in der Luftverteidigung das dynamische Element sind, mit dem sich flexibel und dynamisch Schwergewichte bilden lassen. Die beiden Mittel ergänzen sich und verstärken sich gegenseitig in ihrer Wirkung. Bodengestützte Luftverteidigung kann nur eingesetzt werden, um Flugobjekte abzuschiessen, nicht aber, um sie vor Ort zu identifizieren, zu warnen, abzudrängen oder zur Landung zu zwingen. Sie ist deshalb im Luftpolizeidienst nur beschränkt einsetzbar (z. B. wird heute anlässlich von Konferenzen die mittlere Fliegerabwehr zum Schutz von Objekten gegen Bedrohungen im unteren Luftraum eingesetzt). Im Gegensatz zu Kampfflugzeugen kann mit bodengestützten Systemen innert kurzer Zeit kein geografisches Schwergewicht gebildet werden, da deren Mobilität zu gering ist.
KampfhelikopterKampfhelikopter dienen einem Teil von Erdkampfaufgaben, nämlich der Luftnahunterstützung, nicht aber der Luftverteidigung oder dem Luftpolizeidienst. Helikopter (und bewaffnete leichte Flugzeuge) sind zu langsam, um zivilen Jet-Passagierflugzeugen zu folgen, ganz zu schweigen von Kampfflugzeugen. Kampfhelikopter können nicht genügend hoch eingesetzt werden und haben auch keinen Luft-Luft-Radar zum Erkennen anderer Flugobjekte. Sie sind gegenüber Beschuss vom Boden aus sehr verwundbar.
Leichte Kampfflugzeuge
Derzeit ist auf dem Markt kein leichtes Kampfflugzeug erhältlich, das die Minimalanforderungen auch nur für den Luftpolizeidienst erfüllen würde: Je nach Typ fehlt die Fähigkeit zu Überschallgeschwindigkeit, die Steigleistung oder das Beschleunigungsvermögen. Leichte Kampfflugzeuge wären nicht in der Lage, Flugzeuge innerhalb der vorgegebenen Zeitverhältnisse zu erreichen. Den heutigen leichten Kampfflugzeugen fehlt ausserdem die Fähigkeit allwettertaugliche Luft-Luft-Lenkwaffen zu tragen. Ein Flugzeug, das seine Waffen bei schlechten Sichtverhältnissen – in der Wolkendecke oder bei Nacht – nicht einsetzen kann, kann auch luftpolizeiliche Aufgaben nicht erfüllen.
LuftbetankungLuftbetankung als Mittel, um mit weniger Flugzeugen die gleiche Verweildauer vor Ort zu erreichen, ist in der Schweiz keine sinnvolle Option, weil die Distanzen von und zu den Fliegerbasen kurz sind und weil Tankerflugzeuge ihrerseits gut geschützt werden müssten, was wiederum eine Anzahl Kampfflugzeuge erfordern würde.
Internationale Zusammenarbeit
Internationale Zusammenarbeit wird manchmal auch als eine (Teil-)Alternative zur Beschaffung neuer Kampfflugzeuge präsentiert, mit dem Argument, dass solche Kooperation eine kleinere Kampfflugzeugflotte ermöglichen würde. Kooperation findet in der Tat bereits statt. Einer Verwendung von Schweizer Kampfflugzeugen in den Lufträumen anderer Länder und Kampfflugzeugen ausländischer Streitkräfte im Schweizer Luftraum stehen aber in der normalen Lage Souveränitätsbedürfnisse und bei Spannungen und bewaffneten Konflikten Neutralitätspflichten entgegen. Gemeinsame Logistik, gemeinsamer Unterhalt, gemeinsames Training, der Austausch von Piloten und Kooperation in der Luftpolizei sind nur so lange mit dem Neutralitätsrecht kompatibel, als der Partnerstaat nicht in einen internationalen bewaffneten Konflikt verwickelt ist. Für Aktivitäten und Bereiche, in denen die Kooperation zwar nützlich ist, ein Unterbruch aber keine schwerwiegenden Folgen hätte (z. B. Training), ist diese Einschränkung akzeptabel. Für den Betrieb der Luftwaffe essenzielle Aktivitäten (Logistik, Unterhalt) hingegen müssen zumindest für eine gewisse Zeit mit nationalen Ressourcen erbracht werden können. Schliesslich ist darauf hinzuweisen, dass internationale Kooperation nicht eine Alternative zu eigenen Anstrengungen ist; sie ist nicht kostenlos zu haben, sondern basiert darauf, dass alle Partner Leistungen einbringen.
Die Sicherheit der Schweiz würde durch einen Beitritt zu einer Militärallianz nicht erhöht. Im Übrigen müsste die Schweiz die Neutralität aufgeben, wenn sie einer Militärallianz beitreten würde. Zudem haben sich alle Nato-Mitglieder darauf geeinigt, dass sie mittelfristig 2 % ihres BIP in die Verteidigung investieren; für die Schweiz wären dies rund 14 Milliarden Franken pro Jahr.
Siehe auch: Zusatzbericht des Bundesrates zum Sicherheitspolitischen Bericht 2021 über die Folgen des Krieges in der UkraineMan kann nicht das Eine gegen das Andere ausspielen. Es ist ein Ziel der Schweizer Sicherheitspolitik, die militärische Zusammenarbeit weiter zu verstärken, auch mit der EU. Das entbindet die Schweiz aber nicht von der Pflicht, die für den eigenen Schutz und die Verteidigung nötigen Mittel zu beschaffen und die eigenen «Hausaufgaben» zu machen. Eine Kooperation ist nur dann möglich, wenn man auch selber etwas Substanzielles beitragen kann. Es ist immer ein Geben und ein Nehmen. Die Vorstellung, dass andere Staaten die Sicherheitsaufgaben der Schweiz übernehmen und für die Kosten aufkommen, ist nicht realistisch. Für Kooperation braucht es immer Eigenleistungen. Zahlreiche Nato- und EU-Mitglieder erhöhen denn auch ihre Verteidigungsbudgets, um ihren Bündnis- und Kooperationspflichten nachzukommen. Es führt kein Weg daran vorbei, dass jeder Staat in seine eigene Sicherheit und Verteidigung investiert.
Siehe auch: Zusatzbericht des Bundesrates zum Sicherheitspolitischen Bericht 2021 über die Folgen des Krieges in der Ukraine
Bodluv
- Seit der Ausserdienststellung der BL-64 Bloodhound im Jahr 1999 besteht eine Lücke bei der bodengestützten Luftverteidigung grösserer Reichweite.
- Mit einer bodengestützten Luftverteidigung grösserer Reichweite können grosse Räume effizient abgedeckt werden. Mit wenigen Stellungen kann der Grossteil der stark besiedelten Gebiete der Schweiz geschützt werden.
- Der Einsatz von bodengestützter Luftverteidigung grösserer Reichweite und Kampfflugzeugen im selben Raum ist effizient und entlastet die Kampfflugzeuge. Die bodengestützte Luftverteidigung grösserer Reichweite ermöglicht einen permanenten Schutz; die Kampfflugzeuge können je nach Lage in erhöhter Bereitschaft am Boden bereitstehen und erst im Bedarfsfall eingesetzt werden.
- Die Abhaltewirkung eines Systems grösserer Reichweite wird im Konfliktfall von Gegnern markant stärker beurteilt als die eines Systems kürzerer Reichweite. Seine Handlungsmöglichkeiten werden stärker eingeschränkt; der Aufwand und die Risiken eines Angriffs oder auch nur einer Verletzung des Luftraums steigt. Systeme kürzerer Reichweite können Flugzeuge nicht bekämpfen, die illegal die Schweiz überfliegen.
Kampfflugzeuge bekämpfen gegnerische Flugzeuge, Helikopter, Drohnen und Marschflugkörper. Mit der bodengestützten Luftverteidigung lassen sich dieselben Ziele bekämpfen, darüber hinaus aber auch kleinere Ziele wie Luft-Boden-Lenkwaffen.
Mit der bodengestützten Luftverteidigung grösserer Reichweite Patriot können auch ballistische Boden-Boden-Lenkwaffen (Raketen) kurzer und in beschränktem Masse auch mittlerer Reichweite bekämpft werden..avif?auto=format)
Integrierte Luftverteidigung — © VBS Die heute eingesetzten Systeme der bodengestützten Luftverteidigung kurzer Reichweite (35-mm-Fliegerabwehrkanonen und die Stinger-Lenkwaffen) können im unteren Luftraum (bis 3000 Meter über Grund) nur Helikopter, zivile Flugzeuge und Drohnen (der Grössenordnung ADS 95) bekämpfen. Sie werden voraussichtlich Ende 2032 ausser Dienst gestellt, nachdem ihre Nutzungsdauer verlängert wurde.
Die Evaluation von geeigneten Systemen mittlerer und kürzerer Reichweite soll Mitte der 2020er Jahre erfolgen. Dabei ist das Ziel, dem Parlament in der zweiten Hälfte der 2020er-Jahre entsprechende Vorlagen zu unterbreiten.Mit dem neuen System der bodengestützten Luftverteidigung mittlerer und kürzerer Reichweite sollen prioritär Marschflugkörper, Lenkwaffen im Endanflug, Helikopter, Drohnen (der Grössenordnung ADS-95) und Flugzeuge im unteren und teilweise mittleren Luftraum bekämpft werden können.
