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armasuisse

Strategische Grundlagen zur Rüstungsbeschaffung

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 31. März 2010 die Beschaffungsstrategie sowie die Industriebeteiligungsstrategie des VBS verabschiedet. Damit stehen zwei Grundlagenpapiere zur Verfügung, welche wesentliche Rahmenbedingungen künftiger Rüstungsbeschaffungen festlegen. Weiter liefern sie einen wichtigen Beitrag, um die Beschaffungsprozesse transparenter zu gestalten und das Vertrauen in die Beschaffungsbehörde zu stärken.

 

Umfassendes Regelwerk

Im Rahmen seiner ergänzenden Stellungnahmen zum GPK-Bericht über die „Rüstungsbeschaffung im VBS“ sowie zum EFK-Bericht über die „Rüstungsbeschaffung im Ausland“ (Kompensationsgeschäfte) hat der Bundesrat die Beschaffungsstrategie und die Industriebeteiligungsstrategie des VBS gutgeheissen. Diese beiden Strategien bilden wesentliche Bestandteile der umfassenden „Grundsätze des Bundesrates für die Rüstungspolitik des VBS“, welche sich in der Ämterkonsultation befindet und Mitte Jahr durch den Bundesrat verabschiedet werden soll. Bereits in Kraft gesetzt wurde auf 1. Januar 2010 - zeitgleich mit der Eröffnung des Offsetbüros in Bern - die Offsetpolicy der armasuisse. Weitere Präzisierungen bzw. Vollzugshilfen zur Rüstungspolitik werden im Laufe dieses Jahres mit der Kooperationsstrategie, mit der überarbeiteten Eignerstrategie des Bundesrates für die RUAG sowie mit der Studie zur Sicherheitsrelevanten Technologie- und Industriebasis der Schweiz (STIB) folgen. All diese Dokumente sind kompatibel mit den verschiedenen Entwürfen zum neuen Sicherheitspolitischen Bericht des Bundesrates.

 

Wettbewerbs- und Wirtschaftlichkeitsprinzip

Ausgangspunkt der Beschaffungsstrategie bilden - wie bisher - die Bedürfnisse der Armee. Diese sollen, gestützt auf das öffentliche Beschaffungsrecht, nach dem Wettbewerbs- und Wirtschaftlichkeitsprinzip auf effiziente Art erfüllt werden. Ausnahmen davon sind objektiv zu begründen. Die Beschaffungsstrategie liefert eine ganze Reihe von Regeln und Abgrenzungen, wann und unter welchen Voraussetzungen davon abgewichen werden darf. Stichworte dazu sind die Unterscheidung zwischen militärischen und dual-use sowie zivilen Gütern, die Differenzierung von Initial- und Folgeschaffung, die Integrationsfähigkeit in bestehende Systeme, die Sicherstellung der Interoperabilität, die Betrachtung über den gesamten Lebensweg sowie auch der Erhalt einer sicherheitsrelevanten Technologie- und Industriebasis der Schweiz. Ferner nimmt die Beschaffungsstrategie erstmals eine Typisierung der Beschaffungsgüter vor. Ein systematisches Controlling sowie eine regelmässige Information sollen zu einer besseren Transparenz beitragen. Damit werden insgesamt wesentliche Forderungen der GPK erfüllt.

 

Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Industrie

Die Industriebeteiligungsstrategie hält am bewährten Grundsatz fest, dass bei grösseren Rüstungsbeschaffungen im Ausland 100 Prozent des Auftragswerts in der Schweiz kompensiert werden müssen. Durch den Zugang zu Spitzentechnologien, den Zutritt zu ausländischen Märkten, die Vermittlung von zusätzlichem Auftragsvolumen und den Erwerb von hochwertigem Know-how soll die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Industrie gestärkt werden. Der anzurechnende Kompensationswert kann je nach Art des Geschäfts differenziert werden. Neu soll der Kompensationswert am Umsatzvolumen und nicht an der Wertschöpfung gemessen werden. Die Industriebeteiligungsstrategie verzichtet bewusst darauf, künftig Offerten mit und ohne Kompensationsgeschäfte einzufordern. Durch die Festlegung von Schwellenwerten, die Eröffnung eines Offsetbüros und eine aktivere Informations- und Kontrollpolitik soll der Kompensationsprozess effizienter und transparenter gestaltet werden.

 

Für Fragen zu dieser Seite: Kommunikation armasuisse
Zuletzt aktualisiert am: 21.04.2010

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