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armasuisse

Lieferant werden


Die Beschaffungen der armasuisse erfolgen entsprechend den Vorschriften des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BoeB) und der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (VoeB).

 

Vergabeverfahren

Das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen sieht vier Vergabeverfahren vor:

Offenes Verfahren
Öffentliche Ausschreibung des geplanten Auftrags im Schweiz. Handelsamtsblatt (SHAB). Alle Anbieter und Anbieterinnen können ein Angebot einreichen.

Selektives Verfahren
Öffentliche Ausschreibung des geplanten Auftrags im Schweiz. Handelsamtsblatt (SHAB). Alle Anbieter und Anbieterinnen können einen Antrag auf Teilnahme einreichen. Die Auftraggeberin bestimmt aufgrund der Eignung die Anbieter und Anbieterinnen, die ein Angebot einreichen dürfen.

Einladungsverfahren
Mindestens drei Anbieter oder Anbieterinnen werden direkt und ohne Ausschreibung zur schriftlichen Abgabe eines Angebots eingeladen.

Freihändiges Verfahren
Die Auftraggeberin vergibt einen Auftrag direkt und ohne Ausschreibung einem Anbieter oder einer Anbieterin.

 

Dokumente

Für Fragen zu dieser Seite: Kommunikation armasuisse
Zuletzt aktualisiert am: 09.03.2011
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