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armasuisse

Vermietung von Immobilien

Private Nutzung von militärischen Immobilien

Für jede zivile Nutzung der militärischen Immobilien ist Zonenkonformität und die zivile Baubewilligung Voraussetzung. Das Gros der militärischen Immobilien befindet sich jedoch nicht in einer Wohn-, Gewerbe- oder Industriezone, da die militärischen Bauten seinerzeit aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen ohne ziviles Baubewilligungsverfahren erstellt wurden. Zudem entspricht ein Grossteil der Bauten nicht den zivilen Bauvorschriften bezüglich Sicherheit und Brandschutz.


Eine Vermietung bzw. private Nutzung von militärischen Immobilien ist aufgrund der fehlenden Zonenkonformität deshalb meist nicht möglich. Ausnahmen stellen in Einzelfällen unter anderem die untenerwähnten Kurzvermietungen sowie Vermietungen für Grossanlässe dar.

 


Kurzvermietungen

Kurzvermietungen sind auf max. 1 Monat begrenzt. Mehr Informationen zur Kurzmiete von Truppenlagern, Speisesälen, Küchen, Theorieräumen, Mehrzweckhallten usw. finden Sie auf der Internet-Seite der

 


Grossanlässe

Militärische Immobilien können grundsätzlich für Grossanlässe zu marktüblichen Preisen gemietet werden. Als Grossanlässe gelten Anlässe mit mehr als 500 Teilnehmenden, wie Openairs, Konzerte, Zirkus, Märkte, Air-Shows, etc.


Ihr schriftliches Gesuch können sie hier einreichen:

 


Preisliste und AGB's

  • AGB Vermietungen

    Allgemeine Bestimmungen für Vermietungen, gültig ab 1. Januar 2011

    Publiziert am: 22.12.2010 | Grösse: 33 Kb | Typ: PDF


Für Fragen zu dieser Seite: armasuisse Immobilien
Zuletzt aktualisiert am: 06.07.2011

Kontakt

armasuisse Immobilien
Blumenbergstrasse 39
CH-3003 Bern

Tel. +41 31 323 20 20

Weitere Informationen zu Kurzvermietungen

 

Weitere Informationen zu Grossanlässen und Vermietungen

armasuisse Immobilien
Vermietungen
Blumenbergstrasse 39
3003 Bern

Kontakt-Formular

 

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