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Einsicht in amtliche Dokumente

Öffentlichkeitsgesetz: Online-Formular für Zugangsgesuch armasuisse


Jedermann kann den Zugang zu amtlichen Dokumenten des VBS ohne Angabe von Gründen verlangen. Dieser erleichterte Zugang gilt nur für amtliche Dokumente, die nach dem 1. Juli 2006 erstellt worden sind (Inkrafttreten des Öffentlichkeitsgesetzes, SR 152.3).

Mit diesem Online-Formular haben Sie die Möglichkeit, uns Ihre Anfrage per E-Mail zukommen zu lassen. Ein Zugangsgesuch kann aber auch brieflich oder allenfalls telefonisch gestellt werden.

Die mit einem Stern (*) bezeichneten Angaben sind obligatorisch. Sämtliche Angaben werden nur dazu verwendet, das Zugangsgesuch zu bearbeiten.

Weiter unten auf dieser Seite steht Ihnen das Formular für die briefliche Anfrage als PDF-Download zur Verfügung.

 

1. Angaben zur Gesuchstellerin / zum Gesuchsteller

 

Nur ausfüllen, falls nicht gleich wie Adresse Gesuchsteller/In
Nur ausfüllen, falls nicht gleich wie Adresse Gesuchsteller/In

2. Bezeichnung der verlangten Dokumente

 

Angaben wie z. B. Datum, Titel, Referenznummer, Ereignis, Sachbereich, zuständige Behörden usw.
Bitte wählen Sie eine der Optionen aus
Spamschutz: Bitte addieren Sie die beiden Zahlen und geben Sie das Resultat in das Feld ein.
 

Kosten

  • Es gelten grundsätzlich die Vorschriften der Allgemeinen Gebührenverordnung und der Öffentlichkeitsverordnung. Für Kosten unter Fr. 100.-- werden keine Gebühren verlangt.
  • Übersteigt die Gebühr voraussichtlich Fr. 100.--, erfolgt eine vorgängige Anfrage an den Gesuchsteller, ob er das Gesuch aufrecht erhalte.
  • Dokumente, die auf dem Postweg verschickt werden, werden per Nachnahme zugestellt.

 

Für Fragen zu dieser Seite: Kommunikation armasuisse
Zuletzt aktualisiert am: 02.05.2012

Kontakt

Kommunikation armasuisse
Kasernenstrasse 19
CH-3003 Bern

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